Stiftung

Gebr. Hubert und Josef KICKARTZ STIFTUNG

Die Gebr. Hubert und Josef KICKARTZ STIFTUNG wurde von Herrn Josef Kickartz ins Leben gerufen und durch das Innenministerium des Landes NRW am 25.07.1989 genehmigt.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff., Abgabenordnung. Sie handelt in selbstloser Absicht, d.h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigen- wirtschaftliche Zwecke.

Stiftungszwecke sind
– die Förderung von Bildung und Erziehung.
Dieser Stiftungszweck kann insbesondere durch die Förderung und Unterstützung der Berufsausbildung sowie von Qualifizierungsmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich des Bauwesens erfüllt werden. Er kann weiterhin durch die Vergabe von Stipendien, die Finanzierung der durch eine Aus- oder Weiterbildung entstehenden Sachaufwendungen oder durch ähnliche Maßnahmen verwirklicht werden.

– die Förderung des Sports.
Dieser Stiftungszweck kann durch die Förderung und Unterstützung der Jugendarbeit auf dem Gebiet des Sports im Raume Niederrhein, insbesondere in Krefeld erfüllt werden. Er kann insbesondere durch die Bewilligung zweckgebundener Zuschüsse an steuerbegünstigte Sport- vereine, z.B. für die Beschäftigung von Jugendtrainern, den Erwerb von Sportgeräten für die Jugendabteilung, die Verbesserung von Trainingsbedingungen und ähnliche Maßnahmen verwirklicht werden.

– die Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Stiftungszweck soll durch die Förderung kultureller Maßnahmen und Einrichtungen im Raume Niederrhein, insbesondere in Krefeld erfüllt werden. Dazu zählen z.B. die Finanzierung von öffentlichen Kunstausstellungen, die Pflege von Kunstsammlungen, die Ausstattung von öffent- lichen Plätzen in der Stadt Krefeld mit Werken der bildenden Kunst, der Kauf von Kunstwerken, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und ähnliche Maßnahmen.